In rechtlicher Hinsicht werden seitens der Seilbahnwirtschaft die maßgeblichen Sachverhalte wie z.B. fremde Rechte, Zustand des berührten Wasserkörpers, wasserrechtlich besonders geschützte Bereiche und Auswirkungen der Aufbringung des Wassers als Schnee und durch dessen Abschmelzen auf Vegetation, Boden, Bodenwasserhaushalt und Abflussverhältnisse berücksichtigt.
Ein Anliegen der Seilbahnwirtschaft ist die Vermeidung von Störungen des Wasserhaushaltes und des damit verbundenen natürlichen Wasserkreislaufes. Dies ist nur zu erzielen, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Wasser muss in ausreichender Menge in entsprechender Qualität zur Verfügung stehen, um bei Erhaltung des guten Zustands der beanspruchten Gewässer einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu ermöglichen.
  • Der derzeitigen und künftigen Trinkwasserversorgung aus Grund- und Quellwasser wird gegenüber einer Wasserentnahme für Beschneiungsanlagen der absolute Vorrang eingeräumt.
  • Berührte bzw. im Nahbereich von Pisten und Beschneiungsanlagen gelegene Oberflächengewässer werden durch entsprechende Planungen so geschützt, verbessert bzw. saniert, dass der gute ökologische Zustand erreicht wird bzw. bei einem erheblich veränderte Gewässer dieses sich in einem guten ökologischen Potenzial befindet.
  • Speicherteiche werden so errichtet, dass die Anforderungen der öffentlichen Interessen - und hier vor allem der öffentlichen Sicherheit - erfüllt werden.
  • Zur Schonung von Entnahmegewässern werden die Speicher nur zu Zeiten erhöhter Abflussspenden befüllt.
  • Die Konstruktion der Entnahmebauwerke wird auf die gesicherte Pflichtwassermenge abgestimmt.
  • Die Fassungsstelle wird durchgängig für die Wanderung von wassergebundenen Lebewesen ausgeführt.
  • Sollte es möglich sein, werden die Einrichtungen von Beschneiungsanlagen auch für die Löschwasserversorgung zur Verfügung gestellt.
Neben diesen grundlegenden Zielen ist die Seilbahnwirtschaft auch bemüht, parallel zur Planung und Errichtung von Schipisten und Beschneiungsanlagen auch die Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung der im Schigebiet befindlichen Objekte (Alpwirtschaftsgebäude, Berghütten u.a.m.) einer Lösung zuzuführen. Dieses Ziel wird vielfach durch gemeinsame Verlegung dieser Leitungen für die Beschneiungsanlage und der Abwasserleitungen in derselben Künette versucht zu erreichen.
Im Zuge der Planung von Beschneiungsanlagen werden wasserwirtschaftliche Verhältnisse wie u. a. die Verfügbarkeit der erforderlichen Wassermenge unter Angabe des Gewässers und seines Einzugsgebiets an der geplanten Fassungsstelle erhoben. Dazu werden Messungen der hydrographischen Dienste und eigene Messungen eingearbeitet.
Diese intensiven Vorarbeiten sind nicht nur aus eigener Verantwortung, sondern auch unter Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie von größter Bedeutung.
Im Zuge der Planungen werden die Gewässergüte und der ökologische Zustand über Gewässergütekarten bzw. über Erhebungen an Ort und Stelle festgestellt. Dabei werden auch Abwassereinleitungen und andere Nutzungen an den Gewässern mit berücksichtigt.

Im Interesse der Betreiber von Beschneiungsanlagen und der Pistenbenutzer liegt es, dass durch den Betrieb keinerlei gesundheitliche Schäden bewirkt werden können. Es wird daher nur solches Wasser für Beschneiungszwecke verwendet, welches keine gesundheitsschädliche Folgen hervorruft. Dies ist nur möglich, wenn Mindeststandards in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht eingehalten werden.

Sollte das Beschneiungswasser diese Mindeststandards nicht aufweisen, werden Desinfektionsanlagen vorgesehen.
Die Seilbahnwirtschaft ist sich bewusst, dass Schigebiete als Zentren des Tourismus auch einer entsprechenden Wasserversorgung bedürfen und berücksichtigt daher die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Wasserrechtsgesetzes. Diese bestimmen, dass alle Gewässer so reinzuhalten sind, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet ist, die natürliche Beschaffenheit und die ökologische Funktionsfähigkeit
erhalten bleiben und Grund- und Quellwasser als Trinkwasser derzeit und zukünftig gewährleistet sind. Entsprechend dem hohen Schutzbedürfnis an einer einwandfreien Trinkwasserversorgung wird zu diesen Wasserversorgungsanlagen ein ausreichender Abstand eingehalten, sodass eine Gefährdung auszuschließen ist.
Um Entnahmegewässer nicht durch hohe Entnahmen, vor allem in den abflussschwachen Wintermonaten, zu belasten, werden vermehrt Speicherteiche angelegt. Die Dimensionierung von Speicherteichen wird in Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Wasserdargebot (Schonung des Entnahmegewässers) sowie der erforderlichen Wassermenge für die Beschneiung vorgenommen. Varianten von Tages- bis zu Jahresspeichern werden errichtet.

Durch diese können sowohl für die Umwelt als auch für den Betrieb der Beschneiungsanlagen Vorteile erkannt werden:
  • Optimierung des Entnahmezeitraums
  • Vergleichmäßigung der Entnahme gegenüber einer Spitzenentnahme
  • Hohe Wasserverfügbarkeit
  • Reduktion von Energieverbrauchsspitzen bei geodätisch möglichst hoch angelegten Speichern
  • Schadlose Abfuhr anfallender Hochwässer aus dem Einzugsgebiet des Speicherteichs
Besonderes Augenmerk wird auf periodisch durchzuführende visuelle und messtechnische Kontrollen der Speicheranlage gelegt, um Schäden, die im Zuge des Alterungsprozesses und durch die äußeren Einflüsse auf den Speicherteich auftreten können, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

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