In rechtlicher Hinsicht werden seitens der Seilbahnwirtschaft
die maßgeblichen Sachverhalte wie z.B. fremde Rechte,
Zustand des berührten Wasserkörpers, wasserrechtlich
besonders geschützte Bereiche und Auswirkungen der Aufbringung des Wassers als Schnee und durch dessen
Abschmelzen auf Vegetation, Boden, Bodenwasserhaushalt
und Abflussverhältnisse berücksichtigt.

Ein Anliegen der Seilbahnwirtschaft ist die Vermeidung von
Störungen des Wasserhaushaltes und des damit verbundenen
natürlichen Wasserkreislaufes. Dies ist nur zu erzielen, wenn
folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Wasser muss in ausreichender Menge in entsprechender
Qualität zur Verfügung stehen, um bei Erhaltung des guten
Zustands der beanspruchten Gewässer einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu ermöglichen.
- Der derzeitigen und künftigen Trinkwasserversorgung aus
Grund- und Quellwasser wird gegenüber einer Wasserentnahme für Beschneiungsanlagen der absolute Vorrang
eingeräumt.
- Berührte bzw. im Nahbereich von Pisten und Beschneiungsanlagen gelegene Oberflächengewässer werden durch
entsprechende Planungen so geschützt, verbessert bzw.
saniert, dass der gute ökologische Zustand erreicht wird
bzw. bei einem erheblich veränderte Gewässer dieses sich
in einem guten ökologischen Potenzial befindet.
- Speicherteiche werden so errichtet, dass die Anforderungen
der öffentlichen Interessen - und hier vor allem der
öffentlichen Sicherheit - erfüllt werden.
- Zur Schonung von Entnahmegewässern werden die Speicher
nur zu Zeiten erhöhter Abflussspenden befüllt.
- Die Konstruktion der Entnahmebauwerke wird auf die
gesicherte Pflichtwassermenge abgestimmt.
- Die Fassungsstelle wird durchgängig für die Wanderung von
wassergebundenen Lebewesen ausgeführt.
- Sollte es möglich sein, werden die Einrichtungen von
Beschneiungsanlagen auch für die Löschwasserversorgung
zur Verfügung gestellt.
Neben diesen grundlegenden Zielen ist die Seilbahnwirtschaft
auch bemüht, parallel zur Planung und Errichtung von
Schipisten und Beschneiungsanlagen auch die Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung
der im Schigebiet befindlichen Objekte (Alpwirtschaftsgebäude, Berghütten u.a.m.) einer Lösung zuzuführen.
Dieses Ziel wird vielfach durch gemeinsame Verlegung
dieser Leitungen für die Beschneiungsanlage und der
Abwasserleitungen in derselben Künette versucht
zu erreichen.

Im Zuge der Planung von Beschneiungsanlagen werden
wasserwirtschaftliche Verhältnisse wie u. a. die Verfügbarkeit
der erforderlichen Wassermenge unter Angabe des Gewässers
und seines Einzugsgebiets an der geplanten Fassungsstelle
erhoben. Dazu werden Messungen der hydrographischen
Dienste und eigene Messungen eingearbeitet.
Diese intensiven Vorarbeiten sind nicht nur aus eigener
Verantwortung, sondern auch unter Berücksichtigung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie von größter Bedeutung.

Im Zuge der Planungen werden die Gewässergüte und der
ökologische Zustand über Gewässergütekarten bzw. über
Erhebungen an Ort und Stelle festgestellt. Dabei werden
auch Abwassereinleitungen und andere Nutzungen an den
Gewässern mit berücksichtigt.
Im Interesse der Betreiber von Beschneiungsanlagen und
der Pistenbenutzer liegt es, dass durch den Betrieb keinerlei
gesundheitliche Schäden bewirkt werden können. Es wird
daher nur solches Wasser für Beschneiungszwecke verwendet,
welches keine gesundheitsschädliche Folgen hervorruft.
Dies ist nur möglich, wenn Mindeststandards in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht eingehalten werden.
Sollte das Beschneiungswasser diese Mindeststandards nicht
aufweisen, werden Desinfektionsanlagen vorgesehen.

Die Seilbahnwirtschaft ist sich bewusst, dass Schigebiete als
Zentren des Tourismus auch einer entsprechenden Wasserversorgung bedürfen und berücksichtigt daher die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen des Wasserrechtsgesetzes. Diese
bestimmen, dass alle Gewässer so reinzuhalten sind, dass
die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet ist,
die natürliche Beschaffenheit und die ökologische Funktionsfähigkeit
erhalten bleiben und Grund- und Quellwasser als
Trinkwasser derzeit und zukünftig gewährleistet sind.
Entsprechend dem hohen Schutzbedürfnis an einer einwandfreien Trinkwasserversorgung wird zu diesen Wasserversorgungsanlagen ein ausreichender Abstand eingehalten,
sodass eine Gefährdung auszuschließen ist.

Um Entnahmegewässer nicht durch hohe Entnahmen, vor
allem in den abflussschwachen Wintermonaten, zu belasten,
werden vermehrt Speicherteiche angelegt. Die Dimensionierung von Speicherteichen wird in Abhängigkeit von dem
zur Verfügung stehenden Wasserdargebot (Schonung des
Entnahmegewässers) sowie der erforderlichen Wassermenge für die Beschneiung vorgenommen. Varianten
von Tages- bis zu Jahresspeichern werden errichtet.
Durch diese können sowohl für die Umwelt als auch für den
Betrieb der Beschneiungsanlagen Vorteile erkannt werden:
- Optimierung des Entnahmezeitraums
- Vergleichmäßigung der Entnahme gegenüber einer Spitzenentnahme
- Hohe Wasserverfügbarkeit
- Reduktion von Energieverbrauchsspitzen bei geodätisch möglichst hoch angelegten Speichern
- Schadlose Abfuhr anfallender Hochwässer aus dem Einzugsgebiet des Speicherteichs
Besonderes Augenmerk wird auf periodisch durchzuführende
visuelle und messtechnische Kontrollen der Speicheranlage
gelegt, um Schäden, die im Zuge des Alterungsprozesses
und durch die äußeren Einflüsse auf den Speicherteich
auftreten können, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Zurück zur Übersicht
www.sommerbergbahnen.at