Die Landwirtschaft mit ihrer Bewirtschaftung von Almgebieten
und der Tourismus prägen den Charakter des alpinen Raumes.
Die landschaftliche Vielfalt der "alltagsfernen" Bergwelt mit
ihren schroffen Formationen und lieblichen Wäldern stellt
einen Magnet für Feriengäste dar.
Beim Bau von neuen Seilbahnanlagen, Gebäuden, Schipisten,
Beschneiungsanlagen, Fahrwegen oder Wanderwegen wird
in den natürlichen Bodenaufbau und in die Pflanzendecke
eingegriffen.
Im Sinne der Zielvorgaben sowie der gemeinsamen
Bemühungen von Behörden, Fachdienststellen der Länder,
Forstwirtschaft, Tourismus und Grundbesitzern wird durch
geeignete Maßnahmen danach getrachtet, nach solchen
Eingriffen baldmöglichst wieder eine geschlossene Pflanzendecke, die Schutz vor Erosion bietet, herzustellen. Ebenso
ist es das Bestreben, durch umsichtige Auf- und Erschließung
von Naturräumen schädigende und das Landschaftsbild
störende Eingriffe zu vermeiden und die Funktionen der
Wälder für Schutz, Nutzen und Wohlfahrt sowie als Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.
Jeder Eingriff in die Natur wirkt gestaltend. Die im Rahmen
der touristischen Entwicklung gesetzten Maßnahmen dienen
aber neben der Schaffung eines attraktiven Geländes vor
allem der Sicherheit und Gesundheit der Pistenbenützer
und dem Genuss des alpinen Winter- und Sommersports.
Gestaltungsmaßnahmen werden ausschließlich nach modernen,
schonenden, standortgerechten und ökologisch vertretbaren und
den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden
Methoden durchgeführt.
Zur Rekultivierung werden organische Dünger und Bodenhilfsstoffe, welche auf den jeweiligen Bodentyp abgestimmt sind,
herangezogen. Die damit erzielten Erfolge, welche auch mit
einer ständig nachfolgenden Pflege und Bewirtschaftung im
Sommer einhergehen, können an zahlreichen Beispielen
dokumentiert werden.
Durch den Bau und Betrieb von Schipisten, Beschneiungsanlagen und Aufstiegshilfen können verschiedene Ökosysteme
bzw. Biotope mit ihrer charakteristischen Besiedelung berührt
werden.
Um Auswirkungen auf diese auszuschalten oder zumindest
auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, werden sowohl bei
Neuanlagen als auch bei Erweiterungen im Einklang mit
den Forderungen der zuständigen Behörden und Fachdienststellen der Länder Biotoperhebungen und -beurteilungen
vorgenommen. Standorte mit stark gefährdeten oder gar
vom Aussterben bedrohten Pflanzengesellschaften werden
durch entsprechende Planungen geschützt.
Es ist das Bestreben der Seilbahnwirtschaft, darauf zu achten,
dass die ökologische Funktionsfähigkeit der betroffenen
Gewässer, das ist die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung des
Wirkungsgefüges zwischen dem in einem Gewässer und
seinem Umland gegebenen Lebensraum und seiner
organismischen Besiedelung entsprechend der natürlichen
Ausprägung des betreffenden Gewässers, nicht bzw. nur
unwesentlich beeinträchtigt wird.
In diesem Bestreben wird daher bereits in der Planung sowie
während der Errichtung und auch in der Betriebsphase größtes
Augenmerk darauf gelegt, dass:
- Regulierungsmaßnahmen im Einklang mit den ökologischen
Erfordernissen unter Beiziehung von Fachdienststellen und
Experten vorgenommen werden,
- Wasserentnahme für Beschneiungsanlagen inklusive des
Einbaues von Entnahmebauwerken so ausgeführt werden,
dass eine gesicherte Abgabe einer ausreichenden Restwassermenge gewährleistet wird und durch das
Entnahmebauwerk keine Migrationshindernisse entstehen,
- an das Gewässer angrenzende Feuchtflächen erhalten werden,
- der Schwebstoffeintrag durch Pistenerosion durch entsprechende Rekultivierungs- und Pflegemaßnahmen auf den
Pisten vermieden wird.
Durch das Heranziehen einer naturnahen, dem Standort angepassten Vegetationsdecke werden naturgegebene
Instabilitäten der alpinen Landschaft abgeschwächt. Dadurch
wird ein hervorragender Erosionsschutz erzielt, der eine
gefahrlose Weiterleitung von Niederschlags- und Schmelzwässern gewährleistet. Gleichzeitig wird ein Schibetrieb
bereits bei geringer Schneelage ermöglicht.
Durch entsprechende Planung und Sorgfalt bei der Errichtung von
Seilbahnen und Schipisten werden
- ökologisch hochwertige Biotope und Standorte gefährdeter
Pflanzen geschützt,
- sofortige Begrünungsmaßnahmen mit standortangepasstem
und bodenständigem Saatgut durchgeführt und
- ständige Sicherungs- und Pflegemaßnahmen an der Vegetationsdecke
Wälder weisen im alpinen Raum ökologisch, ökonomisch und
im Hinblick auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
eine bedeutende Funktion auf.
Die touristischen Erschließungen in Form von Seilbahnen
aller Art und Schipistenflächen beanspruchen insgesamt nur
ca. 0,28 % der Gesamtfläche Österreichs.
Ziel der Seilbahnwirtschaft ist es, die Funktionen des Waldes
nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern auch zu
verbessern, wobei alle Maßnahmen dem österreichischen
Forstgesetz unterliegen, welches als das strengste
der Welt bezeichnet wird.
- Nutzfunktion als Einkommensquelle und Rohstofflieferant
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben finden
ca. 240.000 Menschen Beschäftigung
(Statistik Austria, 2007).
- Schutzfunktion gegenüber Naturgefahren Ein gesunder,
funktionstüchtiger Bergwald stellt vor allem im alpinen
Raum einen nicht hoch genug einzustufenden Schutzfaktor
dar. Ohne Wald wären weite Bereiche der Alpen nicht
bewohnbar. Wälder halten den Boden und beugen
Rutschungen vor, sie mindern Gefahren durch Lawinen
und Muren, sie bieten Windschutz und verhindern
Steinschläge.
- Wohlfahrtsfunktion im Hinblick auf die Luftgüte und die
Grundwasserqualität Ohne Wälder sind gravierende Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu befürchten, was dazu
führen würde, dass die standortbedingten Bedrohungen von
Lebensräumen durch Wildbäche, Lawinen und Erosion ein
ungeahntes Ausmaß annehmen.
- Erholungsfunktion z.B. durch das von ihm geprägte
Landschaftsbild.
Um diese Ziele zu erreichen, werden zahlreiche Maßnahmen
wie zum Beispiel Ersatzaufforstungen oder Sanierungsmaßnahmen an Waldbeständen gesetzt. Dazu zählen Pflegemaßnahmen, standortgerechte Aufforstungen mit einem
ausgewogenen Anteil an Mischwaldpflanzungen, Stärkung
des Waldbestandes sowie Förderung des Aufwuchses durch
entsprechende Auszäunungen und Leitsysteme. Sollten diese
Maßnahmen nicht ausreichend sein, werden durch die Seilbahnwirtschaft in Zusammenarbeit mit den für die Wildbach
und Lawinenverbauung zuständigen Dienststellen bauliche
Maßnahmen (Wildbach-, Lawinen-, Erosionsschutz) gesetzt.
Besondere Bedeutung wird der Erhaltung und Regulierung
des Wasserhaushaltes beigemessen. Auf den Blättern der
Bäume wird Wasser, bevor es den Boden erreicht, zurückgehalten und verdunstet (pro Tag im Durchschnitt 20.000
bis 60.000 l je Hektar) und damit wird das Kleinklima
gefördert. Jenes Wasser, welches nicht verdunstet, wird
von den Bäumen langsam an den Boden abgegeben und
von diesem aufgenommen. Durch diese Aufnahme und stark
verzögerte Abgabe als Quellwasser bzw. unterirdischer
Zufluss zu Gerinnen versorgt uns der Wald mit wertvollem,
sauberem Trinkwasser und verhindert ein rasches Abfließen
von Niederschlags- und Schmelzwasser, welche Hochwässer
und Muren auslösen könnten.
Neben den natürlichen Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen
bieten die Wälder, vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen
(Nebel, Schneefall), einen zusätzlichen Schutz durch eine
deutliche Begrenzung von Schipisten und ermöglichen somit
einen sicheren Weg ins Tal.
In allen Bestrebungen wird seitens der Seilbahnwirtschaft
gerne auf die beratende und kontrollierende Mitarbeit der
Dienststellen der Forstbehörden sowie der Wildbach- und
Lawinenverbauung zurückgegriffen. Diese Zusammenarbeit
trägt wesentlich zum Schutz der Wälder und der Umwelt
im Allgemeinen bei.
Um der Einengung des Lebensraumes von Wildtieren
einerseits durch Schaffung von Trennlinien und Einstandsflächenentzug und andererseits durch Störungen aus Schi-
bzw. Wanderbetrieb bzw. -tourismus entgegenzuwirken,
werden bei der Projektierung und Realisierung von
Seilbahnen, Schipisten und Wanderwegen.
- zusätzliche wildfreundliche Äsungsflächen durch
standortgemäße Begrünung vorgesehen und eingerichtet,
- Wildruhezonen und Tabuzonen erhalten bzw. neu
ausgewiesen und mit Betretungsverboten versehen,
- Maßnahmen gesetzt, welche den Variantenschilauf
verhindern,
- wildökologisch wertvolle Biotope und Strukturen erhalten
und verbessert,
- raumplanerische Zonen für Schalenwild und für gefährdete
Wildtierarten ausgeschieden,
- Fütterungen verlegt oder neu angelegt und
- die Forst- und Alpwirtschaft in einer habitats- und
standortangepassten Form unterstützt.