Die Landwirtschaft mit ihrer Bewirtschaftung von Almgebieten und der Tourismus prägen den Charakter des alpinen Raumes. Die landschaftliche Vielfalt der "alltagsfernen" Bergwelt mit ihren schroffen Formationen und lieblichen Wäldern stellt einen Magnet für Feriengäste dar.

Beim Bau von neuen Seilbahnanlagen, Gebäuden, Schipisten, Beschneiungsanlagen, Fahrwegen oder Wanderwegen wird in den natürlichen Bodenaufbau und in die Pflanzendecke eingegriffen.

Im Sinne der Zielvorgaben sowie der gemeinsamen Bemühungen von Behörden, Fachdienststellen der Länder, Forstwirtschaft, Tourismus und Grundbesitzern wird durch geeignete Maßnahmen danach getrachtet, nach solchen Eingriffen baldmöglichst wieder eine geschlossene Pflanzendecke, die Schutz vor Erosion bietet, herzustellen. Ebenso ist es das Bestreben, durch umsichtige Auf- und Erschließung von Naturräumen schädigende und das Landschaftsbild störende Eingriffe zu vermeiden und die Funktionen der Wälder für Schutz, Nutzen und Wohlfahrt sowie als Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.
Jeder Eingriff in die Natur wirkt gestaltend. Die im Rahmen der touristischen Entwicklung gesetzten Maßnahmen dienen aber neben der Schaffung eines attraktiven Geländes vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Pistenbenützer und dem Genuss des alpinen Winter- und Sommersports.

Gestaltungsmaßnahmen werden ausschließlich nach modernen, schonenden, standortgerechten und ökologisch vertretbaren und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Methoden durchgeführt.

Zur Rekultivierung werden organische Dünger und Bodenhilfsstoffe, welche auf den jeweiligen Bodentyp abgestimmt sind, herangezogen. Die damit erzielten Erfolge, welche auch mit einer ständig nachfolgenden Pflege und Bewirtschaftung im Sommer einhergehen, können an zahlreichen Beispielen dokumentiert werden.
Durch den Bau und Betrieb von Schipisten, Beschneiungsanlagen und Aufstiegshilfen können verschiedene Ökosysteme bzw. Biotope mit ihrer charakteristischen Besiedelung berührt werden.

Um Auswirkungen auf diese auszuschalten oder zumindest auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, werden sowohl bei Neuanlagen als auch bei Erweiterungen im Einklang mit den Forderungen der zuständigen Behörden und Fachdienststellen der Länder Biotoperhebungen und -beurteilungen vorgenommen. Standorte mit stark gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Pflanzengesellschaften werden durch entsprechende Planungen geschützt.
Es ist das Bestreben der Seilbahnwirtschaft, darauf zu achten, dass die ökologische Funktionsfähigkeit der betroffenen Gewässer, das ist die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung des Wirkungsgefüges zwischen dem in einem Gewässer und seinem Umland gegebenen Lebensraum und seiner organismischen Besiedelung entsprechend der natürlichen Ausprägung des betreffenden Gewässers, nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

In diesem Bestreben wird daher bereits in der Planung sowie während der Errichtung und auch in der Betriebsphase größtes Augenmerk darauf gelegt, dass:

  • Regulierungsmaßnahmen im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen unter Beiziehung von Fachdienststellen und Experten vorgenommen werden,
  • Wasserentnahme für Beschneiungsanlagen inklusive des Einbaues von Entnahmebauwerken so ausgeführt werden, dass eine gesicherte Abgabe einer ausreichenden Restwassermenge gewährleistet wird und durch das Entnahmebauwerk keine Migrationshindernisse entstehen,
  • an das Gewässer angrenzende Feuchtflächen erhalten werden,
  • der Schwebstoffeintrag durch Pistenerosion durch entsprechende Rekultivierungs- und Pflegemaßnahmen auf den Pisten vermieden wird.
Durch das Heranziehen einer naturnahen, dem Standort angepassten Vegetationsdecke werden naturgegebene Instabilitäten der alpinen Landschaft abgeschwächt. Dadurch wird ein hervorragender Erosionsschutz erzielt, der eine gefahrlose Weiterleitung von Niederschlags- und Schmelzwässern gewährleistet. Gleichzeitig wird ein Schibetrieb bereits bei geringer Schneelage ermöglicht.
Durch entsprechende Planung und Sorgfalt bei der Errichtung von Seilbahnen und Schipisten werden
  • ökologisch hochwertige Biotope und Standorte gefährdeter Pflanzen geschützt,
  • sofortige Begrünungsmaßnahmen mit standortangepasstem und bodenständigem Saatgut durchgeführt und
  • ständige Sicherungs- und Pflegemaßnahmen an der Vegetationsdecke
Wälder weisen im alpinen Raum ökologisch, ökonomisch und im Hinblick auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eine bedeutende Funktion auf.

Die touristischen Erschließungen in Form von Seilbahnen aller Art und Schipistenflächen beanspruchen insgesamt nur ca. 0,28 % der Gesamtfläche Österreichs.

Ziel der Seilbahnwirtschaft ist es, die Funktionen des Waldes nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern auch zu verbessern, wobei alle Maßnahmen dem österreichischen Forstgesetz unterliegen, welches als das strengste der Welt bezeichnet wird.
  • Nutzfunktion als Einkommensquelle und Rohstofflieferant In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben finden ca. 240.000 Menschen Beschäftigung (Statistik Austria, 2007).
  • Schutzfunktion gegenüber Naturgefahren Ein gesunder, funktionstüchtiger Bergwald stellt vor allem im alpinen Raum einen nicht hoch genug einzustufenden Schutzfaktor dar. Ohne Wald wären weite Bereiche der Alpen nicht bewohnbar. Wälder halten den Boden und beugen Rutschungen vor, sie mindern Gefahren durch Lawinen und Muren, sie bieten Windschutz und verhindern Steinschläge.
  • Wohlfahrtsfunktion im Hinblick auf die Luftgüte und die Grundwasserqualität Ohne Wälder sind gravierende Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu befürchten, was dazu führen würde, dass die standortbedingten Bedrohungen von Lebensräumen durch Wildbäche, Lawinen und Erosion ein ungeahntes Ausmaß annehmen.
  • Erholungsfunktion z.B. durch das von ihm geprägte Landschaftsbild.
    • Um diese Ziele zu erreichen, werden zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel Ersatzaufforstungen oder Sanierungsmaßnahmen an Waldbeständen gesetzt. Dazu zählen Pflegemaßnahmen, standortgerechte Aufforstungen mit einem ausgewogenen Anteil an Mischwaldpflanzungen, Stärkung des Waldbestandes sowie Förderung des Aufwuchses durch entsprechende Auszäunungen und Leitsysteme. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, werden durch die Seilbahnwirtschaft in Zusammenarbeit mit den für die Wildbach und Lawinenverbauung zuständigen Dienststellen bauliche Maßnahmen (Wildbach-, Lawinen-, Erosionsschutz) gesetzt.
Besondere Bedeutung wird der Erhaltung und Regulierung des Wasserhaushaltes beigemessen. Auf den Blättern der Bäume wird Wasser, bevor es den Boden erreicht, zurückgehalten und verdunstet (pro Tag im Durchschnitt 20.000 bis 60.000 l je Hektar) und damit wird das Kleinklima gefördert. Jenes Wasser, welches nicht verdunstet, wird von den Bäumen langsam an den Boden abgegeben und von diesem aufgenommen. Durch diese Aufnahme und stark verzögerte Abgabe als Quellwasser bzw. unterirdischer Zufluss zu Gerinnen versorgt uns der Wald mit wertvollem, sauberem Trinkwasser und verhindert ein rasches Abfließen von Niederschlags- und Schmelzwasser, welche Hochwässer und Muren auslösen könnten.

Neben den natürlichen Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen bieten die Wälder, vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Schneefall), einen zusätzlichen Schutz durch eine deutliche Begrenzung von Schipisten und ermöglichen somit einen sicheren Weg ins Tal.

In allen Bestrebungen wird seitens der Seilbahnwirtschaft gerne auf die beratende und kontrollierende Mitarbeit der Dienststellen der Forstbehörden sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung zurückgegriffen. Diese Zusammenarbeit trägt wesentlich zum Schutz der Wälder und der Umwelt im Allgemeinen bei.

Um der Einengung des Lebensraumes von Wildtieren einerseits durch Schaffung von Trennlinien und Einstandsflächenentzug und andererseits durch Störungen aus Schi- bzw. Wanderbetrieb bzw. -tourismus entgegenzuwirken, werden bei der Projektierung und Realisierung von Seilbahnen, Schipisten und Wanderwegen.

  • zusätzliche wildfreundliche Äsungsflächen durch standortgemäße Begrünung vorgesehen und eingerichtet,
  • Wildruhezonen und Tabuzonen erhalten bzw. neu ausgewiesen und mit Betretungsverboten versehen,
  • Maßnahmen gesetzt, welche den Variantenschilauf verhindern,
  • wildökologisch wertvolle Biotope und Strukturen erhalten und verbessert,
  • raumplanerische Zonen für Schalenwild und für gefährdete Wildtierarten ausgeschieden,
  • Fütterungen verlegt oder neu angelegt und
  • die Forst- und Alpwirtschaft in einer habitats- und standortangepassten Form unterstützt.

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www.sommerbergbahnen.at