Der Tourismus kann in Österreich auf eine lange Tradition
zurückblicken. Aufbauend aufdiese Tradition wurden einzelne
Regionen schon sehr früh mit Seilbahnen erschlossen.
Seit jeher besteht das Bemühen der Seilbahnwirtschaft, dass
die Errichtung und der Betrieb von Seilbahnen, Pistenanlagen
und Beschneiungsanlagen unter möglichster Schonung der
gesamten Umwelt, unter Berücksichtigung des Standes der
Technik und unter strikter Einhaltung der rechtlichen
Vorgaben, welche bekannterweise äußerst strenge
Regelungen darstellen, erfolgen.
Pistenböden sind zum überwiegenden Teil Naturgebilde; nur
ein Teil besteht aus Planien. Planieböden sind unspezifische
Gebilde, während die Naturböden ein an gegebenen Orten
unverwechselbares, vor Ort zu Ort aber wechselndes
Gepräge aufweisen.
Es ist das Bestreben der Seilbahnwirtschaft, diese Naturböden
so weit als möglich zu erhalten und im Bereich von Planien
durch entsprechenden Rekultivierungsmaßnahmen möglichst
nahe an den Naturzustand heranzukommen.

Im Zuge jeder Erschließungsmaßnahme - unabhängig davon,
ob es sich um eine Modernisierung oder eine Neuerrichtung
handelt - werden vor Realisierung die Rahmenbedingungen
bezüglich ökologischer und ökonomischer Auswirkungen, der
rechtlichen Voraussetzungen (Wasserrecht, Forstrecht, Seilbahngesetz, Gewerberecht, Umweltverträglichkeitsgesetz
und landesgesetzliche Bestimmungen wie das Agrarrecht,
Naturschutzrecht, Baurecht und die Raumordnung) und der
öffentlichen Interessen gesamtheitlich geprüft.
Besondere Bedeutung haben dabei die standörtlichen,
regionalen und überregionalen Interessen.
Erst nach Vorliegen eines positiven Ergebnisses des
Beurteilungsverfahrens wird ein Projekt vom Seilbahnunternehmen einer technischen Realisierung zugeführt.
Die wesentliche Vorgabe dieser Verfahren ist jene, dass
Seilbahnen und Schipisten die Landeskultur, die Tier- und
Pflanzenwelt und die Sicherheit und Gesundheit von
Menschen nicht nachteilig beeinflussen dürfen. Seilbahnbauten selbst müssen dem "Stand der Technik" (modernste
verfügbare Technik) entsprechen.

Seilbahnen und Tourismuseinrichtungen tragen bis in die
entlegensten Täler und im Hochgebirge wesentlich zur
Belebung und positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei.
Sie schaffen und sichern vor allem in jenen Regionen
wichtige Arbeitsplätze, die vom leichter zugängigen
Arbeitsmarkt in Städten und Ballungszentren und mit
guter infrastruktureller Erschließung weit abgeschieden sind.
Durch laufende Investitionen in Verbesserungen und
Modernisierungen werden Arbeitsplätze geschaffen, und
die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, welche auch die
Attraktivität der Erschließungsgebiete erhöhen, wird
gesteigert.
Dieser Einsatz modernster Technik, die Komfortverbesserung
bei den Aufstiegshilfen und die Schaffung von durch
Naturnähe und Anpassung an die Landschaft gekennzeichneten Schipisten und Wanderwegen tragen zur
nachhaltigen und sinnvollen Nutzung der Tourismusregionen
wesentlich bei. Für die durch Aufstiegshilfen und Schipisten
betroffenen Grundeigentümer stellen die Pachten, die von
der Seilbahnwirtschaft geleistet werden, eine erhebliche
Einnahmequelle dar.
Die österreichische Seilbahnwirtschaft beschäftigt sich schon
lange mit dem Thema Klimawandel und hat bereits in den
frühen Achtzigern nicht nur reagiert, sondern auch
agiert und die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Investitionsentscheidungen in Beschneiungsanlagen erkannt.
Die hohen Investitionen haben sich gerade in der vergangenen
Saison bezahlt gemacht.

Um die Belastung der gesamten Umwelt möglichst gering zu
halten, ist jeder einzelne Benutzer - sowohl die Wintersportler
als auch die Wandertouristen im Sommer - gefordert, einen
Beitrag zu leisten. Hier sind die Seilbahnbetriebe aber auch
die Nutzer von solchen Anlagen zu nennen.
Schon aus Sicherheitsgründen sollte weder beim Schifahren
noch beim Wandern der markierte Bereich verlassen werden.
Das Befahren von Waldflächen im Nahbereich von Pisten
sowie von Jungwäldern ist generell verboten. Dieses Verbot
schützt junge Bäumchen vor Beschädigungen und fördert
die notwendige Verjüngung der Wälder.
Das Verlassen von markierten Bereichen - sowohl im Sommer
als auch im Winter - bringt massive Störungen für das Wild.
Vor allem im Winter hat dies fatale Folgen. Durch den Stress
brauchen die Tiere in ihrem Fluchtverhalten wesentlich mehr
Energie, als ihnen das Nahrungsangebot liefert. Dies kann
neben einer starken Steigerung der Verbiss- und Schälschäden
bis zum Tod der Tiere führen.
Eine große Belastung sowohl für die Wälder als auch für das
Grundwasser geht vom Straßenverkehr aus. Durch die
verkehrstechnische Erschließung besteht ein erhöhtes Risikopotenzial einerseits durch Luftschadstoffe, die als
waldschädigend anzusehen sind, und andererseits durch
Mineralöle, welche von Kraftfahrzeugen über Tropfverluste
oder Unfälle in den Untergrund und in weiterer Folge in das
Grundwasser gelangen.
Aus diesen Gründen sollten Umweltbewusste im Urlaubsgebiet
möglichst auf das Auto verzichten und so weit als möglich auf
das Angebot der Seilbahnen zurückgreifen.

Nachhaltigkeit bedeutet, dass auch bei Nutzung eines
regenerierbaren natürlichen Systems dieses in seinen
wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt. Dies bedeutet
aber nicht, dass eine Entwicklung ausgeschlossen ist. Im
Gegenteil stellt die von den Vereinten Nationen eingesetzte
Weltkommission für Umwelt und Entwicklung Folgendes fest:
"Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heißt, dass die
gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne
die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden,
ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können."
Im Sinne dieser Definition betrachtet die Seilbahnwirtschaft
es als zentrale Aufgabe, die sparsame Nutzung der
vorhandenen Ressourcen aktiv zu leben.
Durch umsichtige Nutzung aller Ressourcen, seien es die
Landschaft als Gesamtes, der Wald oder das Wasser, soll
gewährleistet werden, dass auch zukünftige Generationen
von Touristen und Touristikern eine gesunde und reizvolle
Landschaft und intakte Infrastruktur vorfinden.
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